Übergreifende Infos
Allgemein
FIP steht für Groupement pour les facilités de circulation internationales du personnel des chemins de fer. Es ist die Vereinigung für die internationalen Fahrvergünstigungen des Eisenbahnpersonals. Durch FIP sind Fahrvergünstigungen auch im europäischen Ausland verfügbar.
Damit FIP Fahrvergünstigungen genutzt werden können, muss die Berechtigung für die Nutzung von FIP vorliegen. Im Regelfall ist dies nach einem Jahr Firmenzugehörigkeit gegeben, jedoch sind abweichende Regeln je nach Arbeitgeber möglich.
Im Folgenden erklären wir die allgemeinen FIP Grundlagen. Abweichende Informationen können je nach Land oder Bahngesellschaft auftreten. Vor einer Reise solltest du dich immer mit den Regeln des jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmens in dem Land vertraut machen. Dabei hilft der FIP Guide:
FIP Vergünstigungen gelten häufig nur für im Eisenbahnverkehr und nicht für Busse, U-Bahnen oder Straßenbahnen. Hierbei kann es jedoch Ausnahmen geben, die auf den jeweiligen Betreiberseiten beschrieben sind.
Für die Nutzung von FIP Vergünstigungen ist es relevant, von welcher Bahngesellschaft ein Zug betrieben wird. Es gibt grenzüberschreitende Kooperationszüge, die in zwei Ländern von unterschiedlichen Bahngesellschaften betrieben werden (z. B. viele EC Verbindungen). Auf den Länderseiten im FIP Guide wird beschrieben, wie im jeweiligen Land herausgefunden werden kann, wer der Betreiber eines Zuges ist. Allgemein sind dabei auch die Websites der Betreiber hilfreich. Die Website der Deutschen Bahnzeigt viele europäischen Verbindungen und ihre Betreiber an.
Tariflich ist im Regelfall nicht relevant, in welchem Land ein Zug unterwegs ist, sondern von welcher Bahngesellschaft der Zug in welchem Abschnitt betrieben wird. Jedoch findet an Landesgrenzen häufig ein Betreiberwechsel statt. Auf den jeweiligen Länderseiten sind die Grenzpunkte, an denen der Betreiberwechsel stattfindet, beschrieben. Auch hier gibt es Ausnahmen, so werden einige Nightjets auf der gesamten Laufstrecke von der ÖBB betrieben, allerdings werden Freifahrtscheine für alle durchquerten Länder benötigt.
FIP Ausweis
Für die Nutzung von FIP-Vergünstigungen ist ein aktueller FIP Ausweis erforderlich. Dieser ist immer für eine feste Periode von drei Jahren gültig. Die aktuelle Periode ist 2025-2026-2027. Der FIP Ausweis wird als Legitimation für FIP 50 Tickets benötigt. Er wird entweder für die 1. oder 2. Klasse ausgestellt. Mit einem 1. Klasse Ausweis können Freifahrtscheine und FIP 50 Tickets für die 1. und 2. Klasse erworben werden, mit einem 2. Klasse Ausweis nur für die 2. Klasse. Er kann über die jeweilige Bahngesellschaft, bei der man arbeitet, bestellt werden. Der genaue Bestellweg unterscheidet sich pro Unternehmen.
Bei einigen Bahngesellschaften können Mitarbeitende auch für ihre Angehörigen FIP Ausweise erhalten und so FIP 50 Tickets erwerben.
Vergünstigungen
FIP Vergünstigungen bestehen in verschiedenen Formen, für die Nutzung wird immer ein FIP-Ausweis benötigt.
FIP Freifahrtscheine
Diese berechtigen zur Fahrt mit Zügen des auf dem Freifahrtschein angegebenen Betreibers. Ein FIP Freifahrtschein besteht aus verschiedenen Feldern. Jedes Feld ist für zwei aufeinanderfolgende Tage gültig. Auf dem Ticket muss jeweils der erste Gültigkeitstag eingetragen werden. Das Ticket ist dann am eingetragenen und folgenden Tag gültig. Die unterschiedlichen Felder selbst müssen nicht an aufeinanderfolgenden Tagen ausgefüllt werden, die Daten müssen nur im aufgedruckenden Gültigkeitszeitraum liegen. FIP Freifahrtscheine werden im Englischen auch als FIP Coupons bezeichnet. Pro Kalenderjahr ist die Bestellung eines Freifahrtscheins pro Betreiber möglich (Einige Bahngesellschaften können für ihre eigenen Mitarbeitenden abweichende Regelungen haben). Das bedeutet, es können in jedem Jahr von beliebig vielen Betreibern je ein Freifahrtschein mit ein bis zu vier Feldern, bestellt werden. Entscheidend für das Kalenderjahr ist das Datum, an dem die Gültigkeit beginnt.
Teilweise sind FIP Freifahrtscheine auch für Angehörige verfügbar. Die Verfügbarkeit ist abhängig von bilateralen Vereinbarungen zwischen der ausstellenden Bahngesellschaft und der Bahngesellschaft, bei der FIP Vergünstigungen genutzt werden sollen.
Nach Rückkehr ins Bahnnetz des Heimatlandes ist innerhalb der Geltungsdauer des Freifahrscheines eine weitere Nutzung nicht zulässig, wenn das Land des Freifahrscheines direkt an das Streckennetz des Heimatlandes angrenzt.
Offiziell wird der FIP Ausweis für die Nutzung von FIP Freifahrtsscheinen nur für die Bestellung und nicht vor Ort bei der Nutzung benötigt. Jedoch fordern Zugbegleiter ihn in der Praxis trotzdem teilweise ein. Um Probleme zu vermeiden, sollte er also auch bei der Nutzung von FIP Freifahrtscheinen vorgezeigt werden können.
Um länger als acht Tage in einem Land bzw. bei einem Betreiber Zug fahren zu können, kann auch zwischendrin ein Tag kein Freifahrtschein benutzt werden und z. B. ein FIP 50 Ticket für die Fahrt an diesem Tag gekauft werden. Diese können unabhängig von einem Freifahrtschein jederzeit erworben werden.

FIP 50 Tickets
FIP Berechtigte können reduzierte Tickets erwerben. Diese kosten im Regelfall 50% des flexiblen Preises. Daher sind diese Tickets nicht zuggebunden und flexibel auf der Strecke nutzbar, außer es handelt sich um reservierungspflichtige Züge. Einige Bahngesellschaften haben bilaterale Abkommen und gewähren gegenseitig einen höheren Rabatt z. B. 75%.
FIP 50 Tickets können jederzeit in beliebiger Anzahl gekauft werden. Mit FIP 50 besteht einfach eine Art Rabattkarte für viele Verbindungen. Ein FIP 50 Ticket kann dabei auch mehrere Betreiber abdecken.
Die Bestellung unterscheidet sich von FIP Freifahrtscheinen: während letztere von der eigenen Bahngesellschaft ausgestellt werden, können FIP 50 Tickets über unterschiedliche Wege erworben werden. Für eine Fahrt innerhalb eines Landes ist ein lokaler Ticketschalter bzw. Reisezentrum meist eine gute Anlaufstelle. Bei einigen Betreibern ist die Buchung auch online oder am Automaten möglich. Die Preise für FIP 50 Tickets können sich je nach Verkaufsstelle unterscheiden. Auf den jeweiligen Länder- und Betrieberseiten des FIP Guides versuchen wir, die Informationen zum Kauf der Tickets bestmöglich zusammenzufassen.
FIP Vergünstigungen gelten nicht im eigenen Land. Auch wenn auf FIP 50 Tickets ein Ticketabschnitt im eigenen Land eingetragen ist, gilt das Ticket dort nicht. Für diesen Ticketabschnitt muss eine separate Fahrkarte oder nationale Vergünstigung genutzt werden. Ausgenommen hiervon sind nur FIP Globalpreise.
Da FIP 50 Tickets nur flexible Tickets rabattieren, können sie teurer als reguläre Tickets wie unflexible Tickets (z. B. Sparpreise oder Advance Tickets) und andere Rabattangebote (z. B. Deutschlandticket) sein.
FIP Globalpreise
Für einige Züge existieren spezielle Preise und Sonderregeln. Diese sind weder mit FIP 50 Tickets noch mit FIP Freifahrtschein fahrbar. Stattdessen muss ein spezieller FIP Globalpreis für die konkrete Zugverbindung erworben werden. Die ausgestellten Tickets sind zuggebunden. FIP Globalpreise sind z. B. für den Eurostar, TGV/AVE-Verkehr zwischen Barcelona und Frankreich und diverse Nachtzüge erforderlich.
Nationale Vergünstigungen (kein FIP)
FIP Vergünstigungen gelten nie in Zügen der eigenen Bahngesellschaft. Daher wird innerhalb des Heimatlandes ein anderes Ticket benötigt. Für die Mitarbeitenden folgender Bahngesellschaften stehen uns diese Informationen zur Verfügung:
Grenzpunkte
FIP Freifahrtscheine gelten im Regelfall nur im Land/Netz der jeweiligen Bahngesellschaft. Die Gültigkeit des FIP Freifahrtscheins ist offiziell bis zum sogenannten Grenztarifpunkt.
Es wird immer ein Ticket bis zur Grenze benötigt. FIP Freifahrtscheine sind nur im Land/Netz der jeweiligen Bahngesellschaft gültig. Die Grenze ist dabei nicht immer der letzte Bahnhof im Land. Es reicht also unter Umständen nicht aus, ein Ticket bis zum letzten Bahnhof zu kaufen. Das ist insbesondere dann relevant, wenn das eigene Heimatland verlassen wird, da in diesem keine FIP Tickets gelten.
Im Detail unterscheidet man zwischen zwei Arten von Grenztarifpunkten:
- Grenzbahnhof: Dies ist ein echter physischer Bahnhof. Bis zu diesem Halt kann man von beiden angrenzenden Ländern mit einem Zugticket fahren. Beispiele dafür sind Salzburg Hbf, Basel Badischer Bahnhof oder Konstanz.
- Grenztarifpunkt: Dies ist ein “virtueller” Bahnhof, der nur in der Theorie existiert, um die Gültigkeit von Fahrkarten zu bestimmen. Sie befinden sich auf der freien Strecke. Hierbei wird daher sowohl ein Ticket vor als auch hinter diesen Grenztarifpunkt benötigt. Grenztarifpunkte sind in der Übersicht im Regelfall mit “(Gr)” oder “(fr)” für Grenze / frontière gekennzeichnet.
Weitere Informationen zu Grenztarifpunkten sind auf Wikipediazu finden.
Während ein FIP Freifahrtschein immer für nur genau eine Bahngesellschaft ausgestellt wird, kann ein FIP 50 Ticket für mehrere Bahngesellschaften ausgestellt werden. Bei welchen Bahngesellschaften das Ticket akzeptiert wird, ist am CIV-Code ablesbar (weitere Informationen dazu auf Wikipedia).
Welche Grenzbahnhöfe und Grenztarifpunkte zwischen zwei Ländern bzw. Bahngesellschaften bestehen, sind im FIP Guide auf der jeweiligen Länderseite aufgeführt.
Versteuerung
Für Mitarbeitende einiger Länder ist eine zusätzliche Versteuerung von FIP Vergünstigungen notwendig, die zusätzliche Kosten verursacht. Für die folgenden Ländern stehen uns Informationen zur Verfügung:
FAQ
Wer steckt hinter dem FIP Guide?
Wir sind ein engagiertes Team von Bahn-Mitarbeitenden, welche selbst regelmäßig FIP nutzen. Unser Ziel ist, eine schnell und einfach nutzbare Übersicht zur Nutzung von FIP bereitzustellen. Unser Fokus liegt auf der Bereitstellung von nützlichen Informationen für die Nutzerinnen und Nutzer.
Zusätzliche nützliche Ressourcen
Die Rail Delivery Groupbietet eine ausführliche Übersicht zu FIP in verschiedenen Ländern.